Kinder steigern die späteren Rentenansprüche durch die Leistungen zur Erziehung

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Kindererziehung: Bares Geld für die Rente

„Leistungen zur Erziehung“ bewirken, dass Mütter oder Väter, die ihr Kind in Deutschland erziehen, dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Kindererziehungszeit angerechnet bekommen.

Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, bekommt man die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet, und für davor geborene Kinder sind es zwölf Monate.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Diese Monate wirken sich deutlich Renten steigernd aus.

Sie sie werden so bewertet, als hätte man in dieser Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient, das 2006 bei rund 29.000 Euro in den alten und bei rund 24.000 Euro in den neuen Bundesländern liegt.

Dadurch erhöht sich die Rente derzeit pro angerechnetem Jahr um gut 26 Euro monatlich in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es knapp 23 Euro monatlich.

Ein Beispiel: Eine Münchnerin mit drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später 234 Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die Beitragszeit noch dazu.

Die Kindererziehungszeit gilt auch für die Erziehung von Pflegekindern, Stiefkindern oder Adoptivkindern. Übrigens, sowohl Mütter als auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten, aber natürlich jeweils nur einer von ihnen. Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. In diesen Fällen ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile erforderlich.

Neben der Kindererziehungszeit bekommt man zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes noch eine so genannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben. Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie die Kindererziehungszeit die Rente direkt, mit ihr können aber besondere rentenrechtliche Wartezeiten, wie zum Beispiel die für eine Altersrente für langjährigVersicherte, erfüllt werden. Außerdem können beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel die einer schulischen Ausbildung durch die Kinderberücksichtigungszeit eine bessere Bewertung erhalten.

Quelle und weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de

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