Schüler, Studenten sind während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Unfällen gesetzlich versichert

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch beim Ferienjob und Praktikum

Endlich Ferien! Keine Schule, keine Uni! Faulenzen, ausschlafen, verreisen! Für viele Schüler und Studierende bedeuten aber gerade die Ferien auch Arbeit. Sie nutzen die freie Zeit, um Geld zu verdienen und erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Aber was ist, wenn beim Ferienjob ein Unfall passiert?

Schüler und Studierende sind – wie alle Arbeitnehmer – während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Unfällen gesetzlich versichert.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Dessen Unfallversicherungsträger ist auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig. Die Personalabteilung kann darüber Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger das im Einzelnen ist.

Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleitungen. Beim Arztbesuch muss dann keine Krankenversicherungskarte vorgelegt werden und die Praxisgebühr von zehn Euro entfällt.

Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen.

Aber: Nicht versichert über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Betroffene sollten sich deshalb schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland informieren.

Quelle: Unfallkassen e.V.

 

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