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Das sollten Sie im Tagesmuttervertrag, Betreuungsvertrag reinschreiben

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Tagesmutter-Vertrag: Die Basis für eine gute Zusammenarbeit

Um später Unstimmigkeiten und Debatten zu vermeiden, sollten Eltern und Tagesmutter einen schriftlichen Vertrag abschließen. Hier gibt es den kostenlosen Tagesmuttervertrag zum Ausdrucken.

Dieser beinhaltet nicht nur die Regelungen über Betreuungs- und Urlaubszeiten sowie die Bezahlung, sondern z .B. auch diese Punkte können Sie im Vertrag fixieren:

  • Die Tagesmutter verpflichtet sich, Ihr Kind zu betreuen, zu fördern, zu erziehen und immer zum Wohl Ihres Kindes zu handeln.
  • Eltern und Tagesmutter sollten sich in regelmäßigen Abständen treffen, z. B. monatlich und Erziehungsfragen besprechen.
  • Im Interesse des Kindes stimmen Eltern und Tagesmutter die Urlaubstermine sowie sonstige Verhinderungsgründe rechtzeitig an, damit die Betreuung des Kindes in dieser „Ausfallzeit“ rechtzeitig gesichert werden kann.
  • Bei einer Erkrankung Ihres Kindes verpflichten Sie sich, die Tagesmutter unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die Unterbringung bei der Tagesmutter aufgrund des Krankheitsbildes, z. B. Ansteckungsgefahr für andere Kinder oder aufwändige Pflege, nicht möglich ist, ist es Ihre Aufgabe, für Ihr Kind zu sorgen.
  • Sie statten Ihr Kind entsprechend der Jahreszeit mit Kleidung aus und geben, wenn erforderlich zusätzliche Kleidung mit. Einwegwindeln oder Gläschenkost werden von Ihnen besorgt.
  • Altersgerechtes Spielzeug wird von der Tagesmutter gestellt. Das Kuscheltier oder die Lieblingspuppe Ihres Kindes darf „mitkommen“.
  • Sie verpflichten sich Ihr Kind pünktlich bei der Tagesmutter abzugeben bzw. abzuholen. Soll ein Dritter Ihr Kind bringen/abholen, müssen Sie das rechtzeitig bekannt geben.
  • Regeln Sie auch im Vertrag, ob Ihr Kind im PKW – in einem entsprechenden Kindersitz -transportiert werden darf. Wenn die Tagesmutter mit den Kindern z. B. einen Ausflug ins Schwimmbad oder in den Zoo unternimmt.
  • Schäden, die Ihr Kind im Haushalt der Tagesmutter verursacht, sind von Ihnen – ganz oder teilweise – zu ersetzen, wenn die Tagesmutter alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden.
  • Die Tagesmutter muss eine „Haftpflichtversicherung für die Tagespflege“ oder eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.


Hier gibt es den kostenlosen Tagesmuttervertrag zum Ausdrucken.

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