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Berufliche Weiterbildung: Staat oder Chef – Wer unterstützt Sie?

Sie sind berufstätig und möchten sich weiterbilden? Müssen Sie sich weiterbilden, um Ihren Job zu behalten? Wollen Sie sich auf den neuesten Stand bringen, weil Sie nach einer Pause, zum Beispiel einem Elternjahr, wieder in den Job einsteigen möchten? Wollen Sie Karriere machen? Es gibt viele Gründe …

Weiterbildung kostet Geld. Glücklicherweise gibt es Zuschüsse und Darlehen vom Staat und manche Unternehmen unterstützen weiterbildungswillige Mitarbeiter. Doch wenn sich Ihr Chefs nicht vom Nutzen der beruflichen Weiterbildung überzeugen lässt, lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Ergreifen Sie trotzdem die Initiative.

Zunächst erkundigen Sie sich, ob es für Ihre Branche eine Tarifregelung gibt. Ihre Ansprechpartner sind die Betriebsräte oder die zuständige Gewerkschaft.

Manche Angebote der beruflichen Weiterbildung stehen Ihnen zu. Sie sind Teil der Tarifverträge oder von Betriebsvereinbarungen. Ansprechpartner sind die Betriebsräte oder die Chefs selbst.

Tipp: In den meisten Bundesländern haben die Arbeitnehmer ein Recht auf 3 bis 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Ausnahmen: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.

Sie erhalten weder durch ein Förderprogramm des Staates noch durch den Chef Unterstützung? Zum Glück können Sie sich einen Teil der Weiterbildungskosten vom Finanzamt zurückholen.

Als Werbungskosten absetzen

Bildungswillige haben die Chance, die Bildungsausgaben als Werbungskosten abzusetzen. Absetzen lassen sich nicht nur die Kosten für die Weiterbildung selbst, also für Kurse oder den Besuch von Kongressen sowie Fernunterricht und Prüfungen. Das Finanzamt erkennt auch die Aufwendungen für Fahrten und auswärtige Unterbringung sowie für ein häusliches Arbeitszimmer innerhalb bestimmter Grenzen an.

Quittungen sammeln: Ist der Kauf von Fachbüchern, CDs, Schreib- und Büromaterial, Werkzeug, eines Computers, Monitors, Druckers und Scanners notwendig? Reichen Sie diese Belege bei Ihrer Steuererklärung mit ein. Auch Kilometergeld, die Verpflegungs- und Übernachtungskosten können Sie absetzen, wenn sie mit der Weiterbildung zusammenhängen. Auch wenn Sie die Weiterbildung per Kredit finanzieren, sind die Zinsen abzugsfähig.

Hier erhalten Sie unsere kostenlose Checkliste „Berufliche Weiterbildung“, die Ihnen den Anbietervergleich erleichtert.

Weiterführende Adressen:

Bundesagentur für Arbeit
Tel. 09 11/17 90
www.arbeitsagentur.de
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Tel. 02 28/10 70
www.bibb.de

Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF)
Tel. 0 18 88/5 70
www.bmbf.de

Bundesverband der Freien Berufe
Tel. 0 30/2 84 44 40
www.freie-berufe.de

Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft
für Erwachsenenbildung (DEAE)
Tel. 0 69/58 09 83 07
www.deae.de

Deutscher Volkshochschulverband (DVV)
Tel. 02 28/97 56 90
http://vhs-dvv.server.de

Deutscher Gewerkschaftsbund
Tel. 0 30/24 06 00
www.dgb.de

Deutscher Industrie- und
Handelskammertag (DIHK)
Tel. 0 30/20 30 80
www.dihk.de

Deutsches Institut für
Erwachsenenbildung (DIE)
Tel. 0228/3294-0
www.die-bonn.de

Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft
für Erwachsenenbildung (KBE)
Tel. 02 28/90 24 70
www.kath.de/kbe

Staatliche Zentralstelle für
Fernunterricht
Tel. 02 21/92 12 07-0
www.zfu.de

Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Tel. 0 30/20 61 90
www.zdh.de