Besserer Schutz für Kinder bei der Tagesmutter
Wer sein Kind zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater bringt, hat seit Kurzem eine Sorge weniger: Wenn bei der Tagesmutter oder auf dem Weg dahin ein Unfall passiert, ist das Kind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese trägt alle Kosten, die durch einen Unfall entstehen können.
Das Kind hat nach einem Unfall Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, genau wie ein Kindergarten- oder Schulkind. Das können sein: Kosten für Arzt und Krankenhaus, aber auch für die gesamte medizinische Rehabilitation. Für medizinische Behandlungen fällt weder eine Praxisgebühr an, noch Eigenbeteiligungen oder Zuzahlungen. Übrigens ist die Tagesmutter verpflichtet, nach einem Unfall die vorgeschriebene Unfallanzeige zu erstatten.
Aber: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt allerdings nur bei Tagesmüttern oder -vätern die vom Jugendamt anerkannt sind! Nicht jeder kann als Tagesmutter arbeiten. Ob eine Tagesmutter geeignet ist oder nicht, entscheidet ganz allein das Jugendamt. Das Jugendamt bewertet unter anderem die Persönlichkeit und die Kompetenz der Tagesmutter. Ganz wichtig auch die Kooperations- und Weiterbildungsbereitschaft und natürlich auch die kindgerechten Räumlichkeiten.“
Quelle: DAS SICHERE HAUS