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Rentenversicherung für selbstständige Tagespflegepersonen

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Selbstständige Tagesmütter und -väter: Vorteile bei der Rentenversicherung

„Tagesmütter und Tagesväter sind vom Gesetzgeber wegen ihrer wichtigen Funktion unter einen besonderen Schutz gestellt. Sie sind rentenversicherungspflichtig als selbstständig Erwerbstätige, sobald sie weitestgehend weisungsfrei, das heißt erwerbsmäßig, die Kinder fremder Eltern betreuen, und auch, und das ist wichtig, von diesen selbst bezahlt werden.“

Ohne Einkommensnachweis, so der Rentenexperte Ulrich Theil von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, können die Tagesmütter und -väter über den Regelbeitrag die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen: „Dieser Regelbeitrag beträgt im Jahr 2004 in den alten Bundesländern monatlich rund 470 Euro, und in den neuen Bundesländern sind es rund 395 Euro. Aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel kann man in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit davon abweichend nur den halben Regelbeitrag zahlen.“

Darüber hinaus können Tagesmütter oder -väter auch beantragen, dass ihre Rentenversicherungsbeiträge nach dem tatsächlichen Gewinn aus der Selbstständigkeit berechnet werden. Für die Einkommensermittlung kann es dann allerdings eine Rolle spielen, in wessen Auftrag sie Kinder betreuen:

„Insbesondere wenn Kinder im Auftrag von Jugendämtern betreut werden, und wir damit Einnahmen aus öffentlichen Kassen haben, gibt es eine andere einkommenssteuerliche Berechnung und Behandlung dieser Einnahmen, das heißt, der Gewinn verändert sich.“ Darüber entscheidet allerdings nicht der Rentenversicherungsträger, sondern das Finanzamt.

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Wer Fragen zur Rentenversicherung für selbstständige Tagespflegepersonen hat, kann sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA kostenlos und
vertraulich informieren.

Quelle und Infos: bfa.de

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