Rentenversicherung für selbstständige Tagespflegepersonen
Ohne Einkommensnachweis, so der Rentenexperte Ulrich Theil von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, können die Tagesmütter und -väter über den Regelbeitrag die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen: „Dieser Regelbeitrag beträgt im Jahr 2004 in den alten Bundesländern monatlich rund 470 Euro, und in den neuen Bundesländern sind es rund 395 Euro. Aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel kann man in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit davon abweichend nur den halben Regelbeitrag zahlen.“
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