Lohnt sich für Sie das Auto-Leasing?

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Aufgepasst: Null-Leasing- und anderen Schnäppchen-Angebote

Wer ein Auto kaufen möchte wird nahezu überschwemmt mit Null-Leasing- und anderen Schnäppchen-Angeboten. Klar ist, wer ein Fahrzeug kauft und bar bezahlt, fährt meistens noch am günstigsten. Doch die wenigsten Käufer haben den Kaufpreis für das Wunschfahrzeug bar zur Verfügung.

Mittlerweile hat sich das Fahrzeugleasing als Alternative zum Barkauf und der üblichen Finanzierung durchgesetzt, obwohl es für private Käufer keine Steuervorteile bietet. Leasing ist populär, weil in der Regel die Hemmschwelle beim Abschluss eines Leasingvertrages niedriger ist, als wenn bei der Bank ein Kreditantrag gestellt werden muss.

Ein Leasingvertrag ist an eine Laufzeit – meistens drei Jahre – gebunden

Ein vorzeitiger „Ausstieg“ oder der Autokauf – wie bei einer Finanzierung – ist grundsätzlich nicht möglich. Jeder vorzeitige Ausstieg aus dem Leasingvertrag – egal aus welchem Grund – wird teuer. Denn: Die Leasinggesellschaft hat den Anspruch auf das vereinbarte Leasingentgelt für die gesamte Laufzeit.

Aufgepasst: Auch wenn im ersten Augenblick Leasing wegen niedriger Raten verlockend erscheint, hat es seinen Preis. Die endgültige Belastung steht immer erst bei Vertragsende fest, weil hier häufig Nachzahlungen anfallen. Dabei kommt es oft zu bösen Überraschungen.

So funktioniert das Leasing

Sie suchen sich bei einem Händler das gewünschte Auto aus. Dieses wird dann von einer Leasinggesellschaft (der Leasinggeber) für Sie gekauft und Ihnen für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Verfügung gestellt. Dafür bezahlen Sie die Leasingraten. Leasing ist kein Kaufvertrag auf Raten! Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Auto grundsätzlich an den Leasinggeber zurückgegeben.

Tipp: Lesen Sie den Leasingvertrag sorgfältig und in Ruhe durch. Unterschreiben Sie nicht beim Händler, sondern lassen Sie sich den Vertrag nach Hause mitgeben. Verweigert der Händler dies, wissen Sie, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt.

Arten von Leasing: Die Vor- und Nachteile beachten

In der Regel werden Leasingverträge mit Restwertabrechnung, Andienungsrecht oder Kilometerabrechnung abgeschlossen.

Die Restwertabrechnung: Die Gesamtkosten bestehen hier in der Regel aus einer bei Vertragsbeginn fälligen Sonderzahlung (diese ist eine Vorauszahlung auf die Leasingraten) , den während der Leasingzeit fälligen Leasingraten und dem bei Vertragsende voraussichtlich geschätzten Fahrzeugwert (wird auch Rückkaufwert genannt). Der kalkulierte Restwert wird bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet.

Aufgepasst! Das Restwertrisiko tragen Sie diesem Vertragsmodell. Das bedeutet, Sie müssen am Ende der Leasingzeit die Differenz zwischen dem vorher kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zahlen. Egal aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist.

Oft wird der Restwert des Fahrzeugs unrealistisch überhöht angesetzt und Ihre Nachzahlung ist quasi vorprogrammiert. Wer sich von niedrigen Raten locken lässt, kann so ein dickes Ende erleben.

Der Leasingvertrag mit Andienungsrecht: Hierbei handelt es sich um eine Variante des o. g. Vertragstyps mit Restwertabrechnung. Ergibt sich bei Vertragsende ein niedrigerer als der kalkulierte Restwert, so ist der Leasingnehmer – also Sie – auf Verlangen der Leasinggesellschaft dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu kaufen.

Hat das Fahrzeug aber einen höheren Wert, wird die Leasinggesellschaft das Fahrzeug selbst veräußern. Sie haben weder ein Ankaufsrecht noch einen Anspruch auf Auszahlung des Mehrerlöses, wenn ein reines Andienungsrecht vereinbart wurde.
Die Abrechnung nach Kilometern: Hier werden die Leasingraten auf Basis einer bestimmten Gesamtkilometerleistung errechnet. In der Regel liegt die Vertragslaufzeit bei 3 Jahren, als feste Kilometerzahl werden z. B. 30.000 km vereinbart. Danach geben Sie Auto wieder ab. Probleme gibt es meistens, wenn Sie die vereinbarte Kilometerleistung überschreitet. Dann bezahlt Sie neben den Leasingraten einen Mehrkilometersatz.

Oft ein Streitpunkt: die Rückgabe des Autos

Ist die Leasingzeit beendet, sollten Sie das Auto persönlich abgeben. Nehmen Sie einen Zeugen mit, denn bei der Übergabe wird ein Rücknahmeprotokoll angefertigt. Beim Restwert- und Kilometerleasingvertrag bestimmt der Fahrzeugzustand die Höhe einer etwaigen Nachzahlung, die auf Sie zukommen kann.

Bedenken Sie deshalb, ein gut gepflegtes Auto – ohne Mängel – zu präsentieren. Auch fällige Inspektionen sollten nicht versäumt werden. Schlechte Pflege und starker Verschleiß mindern den Fahrzeugwert und erhöhen damit Ihre Nachzahlungspflicht. Alle beanstandeten Schäden müssen im Rücknahmeprotokoll aufgenommen und möglichst konkret bezeichnet werden (z. B. Kratzer an der Fahrertür). Lassen Sie auch im Protokoll vermerken, wenn Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden sind. Das Protokoll müssen Sie nicht unterschreiben!

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