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Zeitarbeit: Vor- und Nachteile genau abwägen

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Das sollten Sie vor Vertragsabschluss beachten

Vorab: Zeitarbeit hat nichts mit Teilzeit zu tun. Zeitarbeitskräfte arbeiten in der Regel als Vollzeitkraft und werden von ihrem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit an andere Unternehmen „ausgeliehen“. Der Arbeitsvertrag besteht also zwischen dem Arbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma.

Das Arbeiten für eine Zeitarbeitsfirma hat Nach – und Vorteile: Rund ein Drittel der Zeitarbeitnehmer wird von den Kundenunternehmen abgeworben.

Bevor Sie einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma abschließen sollten Sie einiges beachten:

Die Zeitarbeitsfirma muss eine „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ haben, ausgestellt vom Landesarbeitsamt. Die Zeitarbeit ist gesetzlich geregelt, im „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG). Das sichert Ihnen, soziale Mindestleistungen zu:

So haben Sie Anspruch auf Mutterschutz und können in Erziehungsurlaub gehen.

Bei Krankheit als auch für Zeiten, in denen Sie beim Kunden nicht beschäftigt werden können (Nichteinsatzzeiten), erhalten Sie weiter Ihren Lohn.

Sie erhalten bezahlten Urlaub für mindestens 24 Werktage, wobei auch der Samstag zählt.

Die Zeitarbeitsfirma ist wie andere Arbeitgeber auch an Ihren Beiträgen zur Sozialversicherung beteiligt. Der übliche gesetzliche Kündigungsschutz gehört auch dazu.

Durch die Zeitarbeit haben Sie die Möglichkeit, Erfahrungen in unterschiedlichen Firmen zu sammeln und sich so weiterzubilden. Rund ein Drittel der Zeitarbeitnehmer wird von den Kundenunternehmen abgeworben.

Bedenken Sie, durch den wechselnden Einsatz in den unterschiedlichsten Unternehmen, haben Sie keinen Kollegenkreis, mit dem Sie zusammenarbeiten. Egal, in welche Branche Sie ausgeliehen werden, die unter Umständen sehr günstigen Tarifverträge des Leihbetriebs gelten nicht, d.h. es wird weder der dortige Tariflohn gezahlt noch gelten die dortigen Urlaubs- oder andere Sonderregeln.

Im Arbeitsvertrag haben Sie grundsätzlich genau die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Es sind Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, es ist Lohn- oder Einkommenssteuer zu überweisen, sodass die soziale Absicherung genauso gewährleistet ist wie bei jedem anderen festen Arbeitsverhältnis auch.

In den schriftlichen Arbeitsvertrag gehören vor allem:

  • Die Höhe Ihres Stundenlohns.
  • Der Urlaub.
  • Die Dauer der Probezeit (drei bis sechs Monate).
  • Die Arbeitszeit (in der Regel wird Vollarbeitszeit vereinbart, mit etwa 37 Wochenstunden.)
  • Die Kündigungsfristen
  • Der Einsatzbereich, wenn Sie z. B. nur im Umkreis von wenigen Kilometern eingesetzt werden wollen.

Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen  bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Merkblatt über seine besonderen Rechte auszuhändigen.

Tipp: Manche Zeitarbeitsunternehmen möchten verhindern, wenn es Ihnen an einen Leiharbeitsplatz so gut gefällt, dass Sie dort fest angestellt werden. Das wollen sie durch entsprechende Vertragsklauseln abwehren. Eine solche Vereinbarung ist nicht zulässig!

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Comments (1)

  1. Helga

    Antworten

    Danke für die Erklärung des Begriffes „Zeitarbeit“! Ausgeliehen wurde mein Bekannter an eine Firma, die mit Brennholz beschäftigt wurde.Ihm hat es geglückt, den Job langfristig zu kriegen, was aber von Max, dem anderen Bekannten nicht sagen kann. Danke für den Erfahrungsaustausch!

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