Nebenberufliche Selbstständigkeit: Businessplan entwickeln

Diese Punkte sollten Frauen bei der Gründung eines Nebengewerbes beachten

Bildquelle: Konstantin Gastmann / pixelio.de

Immer mehr Frauen entscheiden sich dafür, neben Ihrem Hauptjob selbstständig zu werden. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen vom schlichten Wunsch nach Selbstverwirklichung bis zu finanziellen Erwägungen. Wir zeigen Ihnen, welche Dinge es bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu beachten gibt.

Arbeitgeber und Krankenkasse informieren

Sind Sie hauptberuflich Angestellte, müssen Sie Ihren Arbeitgeber zwingend über das Vorhaben eines Nebenerwerbs in Kenntnis setzen. Dabei darf keine Konkurrenz zu Ihrem Hauptjob entstehen. Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten besteht jedoch nicht. Ebenso sollten Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig kontaktieren. Üben Sie Ihre Tätigkeit als Nebengewerbe aus, benötigen Sie dafür keine eigene Krankenversicherung. Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht die Ihres Hauptjobs übersteigen. Ebenso darf der Gewinn nicht mehr als 50 % Ihres Hauptverdienstes betragen.

Idee und Businessplan entwickeln

Natürlich gehört zu einem erfolgreichen Nebengewerbe auch ein Businessplan. Möchten Sie selbst gestrickte Schals verkaufen oder Seifen herstellen? Ihr Vorhaben muss in beiden Fällen gründlich durchdacht sein. Entwerfen Sie gemeinsam mit einem Finanzberater einen Geschäftsplan. Auf diese Weise können Sie besser planen. Für das Finanzamt ist der angepeilte Verdienst ebenfalls von großem Interesse. Auf Basis der Kalkulationen werden die Vorauszahlungen für die Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer festgelegt.

Buchhaltung ordentlich führen

Ein Nebengewerbe erfordert zwangsweise eine gute Buchführung. Dies ist allein aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich. Belege und Rechnungen müssen wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne die Möglichkeit zur nachträglichen Veränderung dokumentiert werden. Eine zuverlässige Buchhaltungssoftware kaufen ist deshalb eine legitime Überlegung. Je nach Unternehmen ist eine einfache oder doppelte Buchführung (z. B. bei GmbHs und UGs) vonnöten. Mithilfe einer Software lassen sich alle notwendigen Unterlagen elektronisch abspeichern und übersichtlich sortieren. Dies ermöglicht der Anwenderin, gezielt einzelne Belege ohne die langwierige Suche in Aktenordnern herauszusuchen. Mithilfe von elektronischen Schnittstellen können zudem Rechnungen und Mahnungen digital an Kunden versandt werden. Viele Programme bieten daneben die Option einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um Umsatz und Ausgaben gegenüberstellen zu können.

Steuerliche Aspekte klären

Das deutsche Steuerrecht erleichtert Menschen mit einem geringen Nebenverdienst die Abrechnung mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Verdienen Sie jährlich unter 22000 €, müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen. Unabhängig davon stellt sich die Frage nach der Gewerbeanmeldung. Arbeiten Sie beispielsweise in einem kreativen Beruf als Autorin, Yoga-Lehrerin oder Künstlerin, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Verkaufen Sie hingegen Waren oder bieten anderweitige Dienstleistungen an? In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Gewerbeamt in Verbindung setzen. Gewerbesteuer fällt jedoch erst bei einem Umsatz über 24500 Euro im Jahr an, denn vorher gilt ein Freibetrag. In Ihrem Nebenjob werden Sie also wahrscheinlich nur auf die Einkommenssteuer Vorauszahlungen leisten müssen.

Verkaufs- und Kommunikationsstrategie überlegen


Gezielte Mundpropaganda ist in der heutigen Zeit das A und O. Werben Sie deshalb frühzeitig auf Facebook, Instagram und allen anderen gängigen Plattformen um Kundschaft. Erzählen Sie Freundinnen und Freunden von Ihrem Vorhaben, damit diese es an andere weitersagen können. So bauen Sie sich nach und nach einen festen Kundenstamm auf. Vergessen Sie nicht, Ihren Klienten regelmäßig Auskunft über Neuigkeiten zu geben. Dann sollte einem erfolgreichen Geschäft nichts im Weg stehen.

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