Nach Feierabend noch in einer anderen Firma aushelfen, bringt zusätzliches Geld in die „Familienkasse“
Aber was Ihr Chef kann Ihnen einen Nebenjob nicht so einfach verbieten. Auch nicht, wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Er hat Anspruch, dass Sie während der vereinbarten Arbeitszeit Ihre ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Sie nach der Arbeit machen, ist grundsätzlich Ihre freie Entscheidung. Sie müssen nur wieder fit sein, wenn Sie morgens im Büro sind.
Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, nur, weil Sie auch noch woanders arbeiten.
Die Ausnahmen:
Wenn Sie im Nebenjob bei der Konkurrenz arbeiten oder Ihrem Chef selbst Konkurrenz machen wollen. Dann kann er Ihnen den Nebenjob verbieten und Ihnen notfalls auch kündigen.
Auch darf der Nebenjob nicht während des Urlaubs ausgeführt werden. Das verbietet das Bundesurlaubsgesetz.
Und natürlich gilt ein Verbot, wenn Sie krank geschrieben sind und wenn sich bei dem Nebenjob um Schwarzarbeit handelt.
Üblich ist in Arbeitsverträgen die Klausel “ … das eine Nebentätigkeit vorher schriftlich genehmigt werden muss“ oder die bloße „Anzeige der Nebentätigkeit“. Sie müssen also Ihren Chef informieren. Damit vermeiden Sie, das es später Streit geben kann.
Ulrike