Ist es erlaubt einen Nebenjob anzunehmen?

Darf ich das? Nach Feierabend noch in einer anderen Firma aushelfen…

Der häufigste Grund ist das Aufbessern des Haushaltsbudgets, um steigende Lebenshaltungskosten oder hohe Mietpreise zahlen zu können, Schulden schneller zu tilgen oder für besondere Wünsche zu sparen. Ein Nebenjob kann aber auch als „Testlauf“ dienen. Er ermöglicht Ihnen, in eine neue Branche hineinzuschnuppern oder auch ein zweites Standbein aufzubauen.

Grundsätzlich ist es Ihr gutes Recht, in Ihrer Freizeit einer weiteren Beschäftigung nachzugehen. Es gibt aber klare Regeln im Arbeitsrecht, die Sie beachten müssen.

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Oft ist dort festgelegt, dass Nebenbeschäftigungen dem Arbeitgeber zumindest gemeldet oder von ihm genehmigt werden müssen. Üblich ist in Arbeitsverträgen die Klausel “ … das eine Nebentätigkeit vorher schriftlich genehmigt werden muss“ oder die bloße „Anzeige der Nebentätigkeit“. Sie müssen also Ihren Chef informieren. Damit vermeiden Sie, das es später Streit geben kann.

Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, nur, weil Sie auch noch woanders arbeiten.
ABER: Haben Sie Ihren Chef nicht informiert, kann er Sie abmahnen.

Die Ausnahmen:

Wenn Sie im Nebenjob bei der Konkurrenz arbeiten oder Ihrem Chef selbst Konkurrenz machen wollen. Dann kann er Ihnen den Nebenjob verbieten und Ihnen notfalls auch kündigen.

Auch darf der Nebenjob nicht während des Urlaubs ausgeführt werden. Das verbietet das Bundesurlaubsgesetz.

Und natürlich gilt ein Verbot, wenn Sie krank geschrieben sind und wenn sich bei dem Nebenjob um Schwarzarbeit handelt.

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf auch mit zwei Jobs insgesamt nicht überschritten werden. In der Regel liegt diese bei maximal 48 Stunden pro Woche.

Ihr Hauptjob darf nicht unter dem Nebenjob leiden. Erscheinen Sie übermüdet oder unkonzentriert, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.

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Bildquelle: Chris Beck / pixelio.de

Comments (1)

  1. Ulrike

    Antworten

    Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Nebenjob einmal auseinandersetzt. Ich kenne mich mit dem Arbeitsrecht nicht so gut aus. Jetzt, wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.gen teilen.

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