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Ursache von Wohnungsbränden: Brennende Kerzen, falsch angebrachte Lichterketten..

Nicht nur brennende Kerzen, auch unsachgemäß angebrachte oder falsch bestückte Lichterketten sind in der Weihnachtszeit immer wieder Ursache von Wohnungsbränden.

Bei der Auswahl von Ersatzbirnen werden oft Fehler gemacht. Defekte Birnen dürfen nur durch solche mit der richtigen Wattstärke ersetzt werden. Falsche Glühbirnen ziehen zu viel Energie – mit der Folge, dass sich die dünnen Stromkabel im Dauerbetrieb überhitzen und einen Schwelbrand auslösen können.

Grundsätzlich ist auch darauf zu achten, dass die Glühbirnen nicht direkt mit brennbaren Gegenständen wie Strohsternen oder Papierengeln in Berührung kommen.

Lichterketten, die aber nicht ordnungsgemäß verwahrt werden.

Ineinander verknotete Ketten werden beim Entwirren leicht beschädigt und können dann gleichfalls Ursache eines Kabelbrandes sein.

„Echte“ Kerzen gehören zur Weihnachtszeit einfach dazu, weil sie eine so gemütliche, festliche Stimmung schaffen. Kerzen und offenes Feuer sind aber auch Gefahrenherde. Oft sind abgebrannte oder schlecht befestigte Kerzen die Ursache für Sachschäden und Verletzungen. Viele Brände kommen aber auch zu Stande, weil Adventskranz oder Weihnachtsbaum unbeaufsichtigt sind oder der Eimer Wasser zum Löschen fehlt.
„Der Adventskranz steht am sichersten auf einer nicht brennbaren Unterlage, das kann eine Glasplatte sein oder auch ein großer Porzellanteller. Und, er ist immer dann am sichersten aufgestellt, wenn er frisch gebunden ist. Das heißt, je trockener die Zweige, desto leichter entsteht auch ein Feuer, und dann ist es immer besser, die Zweige oder gleich den ganzen Kranz auszutauschen.

Kerzen, die schon weit herunter gebrannt sind, müssen rechtzeitig ausgetauscht werden. Pusten Sie alle Kerzen immer aus, bevor Sie den Raum verlassen.“

Kerzen und offenes Feuer üben gerade auf Kinder einen großen Reiz aus. Deshalb sollten Kinder auch nicht allein gelassen werden mit Streichhölzern, Kerzen & Co.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Zimmerbrand kommt, sollte ein funktionstüchtiger Feuerlöscher bereit stehen. Aufgepasst: Aber auch dann, wenn der Brand gelöscht werden konnte, ist die Feuerwehr (112) zu verständigen, damit sie den Brandherd kontrollieren und eine erneute Entzündung ausschließen kann.

Quelle: BV Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.

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