Anmache am Arbeitsplatz – Handeln Sie gleich

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Belästigung am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit

Betroffene Frauen fühlen sich ausgeliefert und hilflos. Schon bei den ersten Anzeichen der Belästigung müssen Sie handeln. Reden Sie Klartext und ziehen Sie klare Grenzen. Versuchen Sie es so:

Stellen Sie den „Anmacher“ zur Rede. Sagen Sie ihm sachlich und direkt, dass Sie sein Verhalten beleidigend finden und fordern Sie ihn auf, derartiges Verhalten zu unterlassen. Üben Sie das Gespräch vorher mit einer Freundin in einem Rollenspiel. So werden Sie souveräner, einfach sicherer. Überlegen Sie sich einfache, direkte Formulierungen.

Reden Sie mit vertrauten Kolleginnen darüber. Berichten diese sogar Ähnliches, dann sollten Sie den „Anmacher“ in der Gruppe zur Rede stellen.

Gespräche führten nicht zum Erfolg? Schreiben Sie dem Kollegen einen Brief/ E-Mail. Sachlich halten Sie die „Anmache“, Ihre Forderungen und mögliche Konsequenzen, z. B. Vorgesetzten informieren, fest.  Wichtig: Eine Kopie des Schreibens bewahren Sie auf.

Klingt merkwürdig, kann Ihnen aber später sehr helfen: Führen Sie Protokoll, was der Kollege, wo und wann getan hat. Gibt es sogar Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Sie  schockiert oder wütend nach der Anmache gesehen haben? Notieren Sie alles!

Der offizielle Weg: Lt. Beschäftigtenschutzgesetz dürfen Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten beschweren. Er behandelt die Sache vertraulich, spricht sich mit dem Betriebsrat ab und wird aktiv. Zuerst erfolgt eine Abmahnung, dann folgt die Umsetzung oder Versetzung in eine andere Abteilung und im Härtefall kommt die Kündigung.

Das Problem dabei: Schnell steht Aussage gegen Aussage und hier können Sie punkten, wenn Sie Protokoll, Brief/Mail oder Zeugenaussagen vorlegen können.

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