Bildungsurlaub: So haben Sie fünf zusätzliche arbeitsfreie Tage im Jahr

Weiterbildung, das sollten Sie beachten Jede Arbeitnehmerin und jeder  Arbeitnehmer hat laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr.   Hier die Voraussetzungen: 1) Das Seminar oder der Kurs muss durch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sein und betrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen. 2)  Bildungsurlaub muss an mindestens 5 aufeinander folgenden Tagen stattfinden, in Ausnahmefällen