Bildungsurlaub: So haben Sie fünf zusätzliche arbeitsfreie Tage im Jahr
Weiterbildung, das sollten Sie beachten Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Hier die Voraussetzungen: 1) Das Seminar oder der Kurs muss durch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sein und betrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen. 2) Bildungsurlaub muss an mindestens 5 aufeinander folgenden Tagen stattfinden, in Ausnahmefällen