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Wenn auf dem Schulweg was passiert…

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Wann sind Schüler unfallversichert?

Viele Kinder sind lachend und schwatzend auf dem Weg zur Schule und da kann die gebotene Aufmerksamkeit im Straßenverkehr schon mal auf der Strecke bleiben und ein Unfall ist schnell passiert.

Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) weist darauf hin, dass berufstätige Eltern auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto zur Schule bringen. Obwohl die Fahrt zur Schule gegebenenfalls vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, besteht der Unfallversicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers.

Dieser Schutz gilt genauso, wenn Schulkameraden in einer Fahrgemeinschaft abgeholt werden. Eltern sind auch dann abgesichert, wenn sie die Kinder nicht direkt zur Schule sondern zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und von dort abholen.

Kinder stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf ihrem direkten Weg von und zur Schule bzw. zur Betreuung. Zuständige Versicherungsträger für Schüler sind die Landesunfallkassen bzw. der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV).

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

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