Urlaub: Regelungen für nicht genutzte Urlaubstage
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, ohne Rücksicht auf den Umfang ihrer Arbeitszeit, also auch wenn sie nur teilzeitbeschäftigt sind. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber den Urlaub festlegt. Er hat dabei die Wünsche der Arbeitnehmer und die dringenden betrieblichen Belange gegeneinander abzuwägen.