Was die Reiserücktrittsversicherung bringt

Reiserücktrittsversicherung – Bei Urlaubsabsage Geld zurück?

Wer kurz vor seinem Urlaub krank wird und deswegen eine Reise absagen muss, sieht meistens nichts mehr von seinem Geld – es sei denn, er hat eine Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Sie zahlt auch, wenn Angehörige oder Mitreisende krank werden. Es gibt Angebote mit und ohne Selbstbehalt. Tarife ohne Selbstbehalt sind die bessere Wahl, zumal sie nicht viel teurer sind. Die Beiträge der Versicherung gelten pro Person und Reise und hängen vom Reisepreis ab.

Für teure Urlaubsreisen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall. Die Versicherungen kann man nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Schwangerschaft, Impftuntauglichkeit, bei einem großen Schaden am Eigentum oder beim Tod von Angehörigen in Anspruch nehmen.

Aber nicht alles wird von den Versicherern als Rücktrittsgrund anerkannt. Terroranschläge im Urlaubsland akzeptieren sie nur bei einer entsprechenden Warnung des Auswärtigen Amtes.

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert