Mobilfunk: Achten Sie auf diese unzulässigen Gebühren

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Mobilfunk: Diese Gebühren sind unzulässig

Immer wieder versuchen Mobilfunkbetreiber ihren Kunden das Geld zu „entlocken“. Still und heimlich werden Servicegebühren eingeführt, die Sie nur in Ihrer Abrechnung entdecken, wenn Sie diese im Detail kontrollieren.

 

  1. Mobilfunkunternehmen dürfen keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen.
  2. Auch Sperrkosten, wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt, sind unzulässig.
  3. Ebenfalls als unzulässig beurteilten Richter Gebühren für einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) der geführten Telefonate. Dieser Nachweis ist dem Kunden nach der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) in der Standardform kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Ein kostenloser EVN muss folgende Kriterien erfüllen:

Das Datum und die Anschlussnummer.

Beginn, Ende und Dauer der Verbindung.

Tarifeinheit/Entgelt für das Einzelgespräch.

Für Rückfragen oder Beschwerden können Sie sich unter (01805) 101000 an das Verbrauchertelefon der Regulierungsbehörde wenden.

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