Müssen Sie das Kindergeld zurückzahlen?
Ihr Kind steckt gerade mitten in der Ausbildung und ist auf dem guten Weg in ein selbstständiges Leben? Als Eltern haben Sie bis dahin noch die Verpflichtung, Ihr Kind zu unterstützen.
Nur was passiert, wenn Ihr Kind während seiner Ausbildung mehr als den vorgegebenen Ausbildungfreibetrag verdient, auch wenn es sich nur um einen Euro handelt? Genau dann streicht Ihnen der Staat das Kindergeld. Sie müssen das Kindergeld in voller Höhe zurückzahlen. Das ist aber längst nicht alles: Sie müssen dann auch auf alle anderen Kindervergünstigungen verzichten, die am Anspruch auf Kindergeld hängen. Das ist zum Beispiel der Ausbildungsfreibetrag. Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden, ob dieses verfassungsgemäß ist.
Tipp: Geht Ihnen der Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder verloren, weil Ihr Kind knapp oder sogar sehr deutlich über der Einkommensgrenze liegt? Legen Sie Einspruch ein mit Hinweis auf die beim BFH anhängige Revision III R 76/06. Dann können Sie abwarten, wie die Richter aus Karlsruhe entscheiden.
Quelle: Bundesfinanzhof