Frauen haben im Durchschnitt schlechtere Stellen in einem Unternehmen und verdienen weniger Geld, als männliche Kollegen.

Die weibliche Karriere  – Haben Frauen es schwerer als Männer?

Die Themen Feminismus, Gleichberechtigung, Sexismus, Frauenquoten, Gleichstellung, Frauenberufe oder Rollenverteilung gehören nach wie vor zu heiß umstrittenen und dennoch spannenden Themen der Gesellschaft. Dem Gesetz zufolge sind Frauen und Männer gleich, wie die Realität aussieht erleben wir täglich in unserem nächsten Umfeld.

Viele Menschen empfinden die aktuelle Situation als ungerecht, denn Frauen haben im Durchschnitt schlechtere Stellen in einem Unternehmen und verdienen weniger Geld, als männliche Kollegen. Dabei zeigen die Studien, dass Frauen häufiger als Männer über einen Hochschulabschluss verfügen, dennoch reicht die höhere akademische Bildung nicht aus, um keinen Unterschied in den Gehältern und Stellungen der beiden Geschlechter feststellen zu können.

Eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist gesetzlich verboten – so die Theorie. Die Praxis sieht anders aus, viele Unternehmen weigern sich Frauen einzustellen und benennen dafür diverse Gründe:

  • Es wären keine ausreichenden Anlagen verfügbar, um weibliche Mittarbeiter einzustellen. Dafür müssten zwei unterschiedliche Toiletten eingerichtet werden, das sei vielen (vor allem handwerklichen) Betrieben zu umständlich.
  • Der Beruf wäre für Frauen nur schwer zu bewältigen, die körperliche Kraft reiche nicht aus.
  • Frauen würden nicht in das Unternehmen passen.
  •  … und einige andere „Gründe“.

Dabei sind häufig nur zwei Gründe tatsächlich da: Die Angst, die weiblichen Mitarbeiter könnten schwanger werden und dadurch für eine Weile ausfallen und natürlich das Vorurteil, die Frauen könnten die erwartete Leistung nicht im vollen Umfang erbringen. Natürlich ist vor allem die zweite Begründung völlig haltlos, es gibt keinerlei Grund zur Annahme, Frauen würden sich nicht ausreichend oder nicht im gleichen Umfang wie die männlichen Kollegen auf die Aufgaben konzentrieren. Auf ausreichende Fortbildungsmöglichkeiten kommt es an.

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Das Recht auf Fortbildungen: Das sagt das Gesetz

Unabhängig des Geschlechts und der Aufgabe im Unternehmen sind Möglichkeiten zur Fortbildung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wichtig. Dennoch gibt es keine gesetzliche Grundlage, durch das Unternehmen geförderte Fortbildungen einzufordern. Anders schaut es bei entsprechenden Verträgen aus: Das Recht auf regelmäßige Fort- und Weiterbildungen können im Arbeitsvertrag verankert sein oder durch Tarifverträge geregelt werden. In manchen Berufen gibt es eine Fortbildungspflicht, wie z. B. in Heilmittelberufen, es ist aber gesetzlich nicht geregelt, wer die Kosten dafür trägt. So müssen in vielen Betrieben die Mitarbeiter ihre Fortbildungen selbst bezahlen.

Die Möglichkeiten, an einer Fortbildung teilzunehmen, tragen sehr zu der Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei. Organisierte Weiterbildungen und Seminare für Arbeitnehmer bedingen nachweislich die Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz. Durchschnittlich erhalten mehr Männer als Frauen geförderte Möglichkeiten für einen Arbeitnehmerseminar, was zu einem Ungleichgewicht in der Qualifikation führt.

Bedingungen aushandeln

Ist der Arbeitgeber nicht bereit, sich um Fortbildungen und Seminare für seine Angestellten zu bemühen, sollte man stets die Initiative ergreifen und gut vorbereitet in die Verhandlungen gehen. Es gibt diverse gute Gründe, warum die Mitarbeiterin und das Unternehmen durch die Weiterbildungen profitieren würden. Einige gute Argumente für ein Gespräch können helfen, eine Weiterbildung durch die Firma bezahlt zu bekommen.

  • Das Erlernen von neuen Fähigkeiten würde das Unternehmen voranbringen
  • Mit dem neuen Wissen ist man flexibler einsetzbar
  • Durch die Fortbildung wird es ermöglicht, effizienter zu arbeiten und höhere Umsätze zu erzielen
  • Die Fortbildungen bieten die Möglichkeit, eine langfristige Karriere im Unternehmen aufzubauen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Weiterbildungen zu finanzieren. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Seminare, um die Qualität der Arbeit im Betrieb zu steigern. Ist es nicht der Fall, kann man die Bildungskosten aufteilen. Ebenso besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen, so muss der Vorgesetzter weder selbst für die „Leerlaufzeit“ aufkommen, während der Arbeitnehmer auf einer Fortbildung ist, noch muss der Angestellte für die betriebliche Fortbildung Urlaubstage nehmen. Bildungsurlaub kann man für anerkannte Fortbildungen nutzen, dabei ist die Anzahl der Tage pro Jahr begrenzt. Ebenso muss der Bildungsurlaub bei zuständigen Behörden rechtzeitig vereinbart werden.

Knebelverträge: Vorsicht bei Verhandlungen

In manchen Fällen bieten die Vorgesetzten den Mitarbeitern an, die Fortbildungen zu bezahlen. Dafür wird vertraglich festgelegt, dass die Angestellten über einen längeren Zeitraum nicht kündigen dürfen oder einen Teil der Kosten erstatten müssen. Die Praxis ist nicht unüblich, dennoch sollte man als Angestellter auf die Verhältnismäßigkeit achten. Während ein Pflichtjahr nach Beendigung einer mehrwöchigen Fortbildung üblich ist, sind mehrere Jahre für ein Seminarwochenende eher unverhältnismäßig.

Der Wunsch, an Seminaren teilzunehmen, ist in vielen Fällen ein gutes Mittel, um die Begeisterung und die Motivation zu äußern. Leider müssen Frauen nach wie vor deutlich mehr um Anerkennung kämpfen und Fortbildungen sind gute Argumente für eine Gleichstellung.

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