Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit
Um Teilzeit zu arbeiten, gibt es unterschiedliche Gründe. Manchen Arbeitnehmern wird so der langsame Ausstieg vom Vollzeitjob in den Ruhestand ermöglicht. Andere sehen den Teilzeitarbeitsplatz als einen Einstieg nach der Kindererziehungszeit.
Hier die wichtigsten Voraussetzungen:
Nicht jeder Arbeitnehmer kann eine Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen. Zunächst ist dies nur in Betrieben möglich, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, wobei Auszubildende nicht mitzählen.
Außerdem muss Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. Sie müssen die gewünschte Verringerung Ihrer Arbeitszeit spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn geltend machen und sich auch festlegen, wie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit erfolgen soll. Dabei sollen Sie und Ihr Chef eine einvernehmliche Regelung finden. Soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, hat Ihr Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen.
Die Entscheidung über die Teilzeit und wie die Verteilung der Arbeitszeit erfolgen soll, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen.
Möchten Sie von der Teilzeit zur Vollzeit wechseln, muss der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugen. Ausnahme: dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
Übrigens: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam.