Kaufen auf Pump?
Immer öfters bieten Möbelhäuser oder Elektromärkte ihre Produkte standardmäßig zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Vor wenigen Jahren war die Finanzierung von niedrigpreisigen Verbrauchsgütern noch die Ausnahme. Das hat sich geändert. Die Zahl der Konsumentenkredite steigt kontinuierlich an, denn auch bei fehlendem Eigenkapital sind nun Anschaffungen ohne Zusatzkosten möglich.
Wer ein Produkt über eine „Null-Prozent-Finanzierung“ kauft, schließt einen Kredit bei einem Kreditinstitut ab, das mit dem Händler kooperiert. Dabei handelt es um einen klassischen Ratenkredit mit fester Laufzeit und Ratenhöhe, jedoch ohne Zinsbelastung. Das bedeutet, der Kaufpreis für die Ware wird über die Kreditauszahlung direkt an den Händler gezahlt, der Kunde zahlt die Raten an das Kreditinstitut.
Klar, Möbelhäuser oder Elektromärkte nutzen die Finanzierungsmöglichkeit zur Umsatzsteigerung. Und das Geschäft lohnt sich, denn versteckte Kosten werden die Händler in der Preiskalkulation natürlich berücksichtigt und oft sind diese Produkte deutlich teurer als bei anderen Anbietern. Auch der Verhandlungsspielraum über den Kaufpreis ist natürlich gering, so sind z. B. Barzahlungsrabatte sind nicht möglich. Fakt ist: Die meist kleinen Raten lenken schnell vom eigentlichen Kaufpreis ab.
Ist der Widerruf vom Kreditvertrag möglich?
In der Regel kann ein Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden; dies gilt aber nicht für alle vertraglichen Fälle. Bei einer echten „Null-Prozent-Finanzierung“ ohne jegliche Kosten und wurde der Vertrag vor dem 21.März 2016 abgeschlossen, gibt es im Regelfall kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das hat sich bei Verträgen, die nach dem 21.März 2016 geschlossen wurden geändert. Hier gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt und bei einem Widerruf ist der Kreditnehmer auch an den Kaufvertrag mit dem Händler nicht mehr gebunden.
Aufgepasst: Weist der finanzierte Fernseher oder der Geschirrspüler während der Laufzeit der Ratenzahlung Mängel oder Defekte auf, müssen dennoch zunächst die Raten an die Bank weiter gezahlt werden, denn der Kauf- und der Kreditvertrag sind separate Verträge. Wenn der Vertrag für den kostenlosen Kredit, der vor dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde, kann die Bank beim Ratenverzug Verzugszinsen oder weitere anfallende Verzugskosten berechnen.
Für Verträge, die ab dem 21.März 2016 abgeschlossen wurden, gilt eine andere Reglung: Die Bank kann bei Ratenrückständen kündigen, wenn der Verbraucher mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.
Vor Abschluss eines Null-Prozent-Finanzierung sollte man:
- die Rabattmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern erfragen, wenn bar bezahlt werden würde,
- Alternative Kreditangebote prüfen und Konditionen vergleichen
- Kreditbedingungen in Ruhe durchlesen und unverständliche Formulierungen klären
- Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist freiwillig!