

Die Frage:
Darf man während eines zeiwöchigen Urlaubs (das Arbeitsverhältnis umfasst 20 Stunden pro Woche)an zwei Tagen seinem Nebenjob nachgehen?
Die Antwort:
Ja klar warum nicht?
Ja klar warum nicht? Solange alls ordnungsgemäß steuerlich angemeldet ist, sollte das kein Problem sein :-)
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