Selbstständigkeit: Eine Alternative zur Arbeitslosigkeit

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Existenzgründung – wäre das was für Sie?

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, sondern auch die beste Möglichkeit, die eigenen Ideen zu verwirklichen, sich zu entfalten.

Gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten nimmt die Zahl an Existenzgründungen zu. Was viele nicht wissen: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt dies mit Beratung und unterschiedlichen finanziellen Hilfen.

 

Auch Arbeitsuchende in der Grundsicherung sehen die eigene Existenzgründung als Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen. Seit Jahresbeginn wurden rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II  (ALG II) durch die Jobcenter in die Selbstständigkeit begleitet, angefangen von der Entwicklung der Geschäftsidee, über die Unterstützung in Finanzierungsfragen bis hin zur Geschäftseröffnung, im Jahr 2008 waren es rund 25.000.

In vielen Grundsicherungsstellen hat die BA spezielle Fachkräfte, die rund um das Thema Selbstständigkeit beraten und informieren. Eng vernetzt hat man sich vor Ort mit Kammern, Kreditinstituten, Bildungsträgern und Arbeitgeberverbänden.

Dass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. Statistisch gesehen, werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen.

Finanzielle Unterstützung von Existenzgründern

Mit dem sogenannten Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Neu ist, dass zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden können. Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüsse betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen.

Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert werden. Sachmittel können zum Beispiel sein: Betriebs- und Geschäftsausstattungen, wie PC und Software, Telefonanlage, Kopierer, Mobiliar o. ä., Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen  (Erstellung der Homepage, Werbemittel…), Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.

Beachten Sie: Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch, die als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt werden kann. Entscheidungsrelevant ist dabei, ob die Gewährung des Einstiegsgeldes zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Bei der Berechnung der Förderhöhe soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt, berücksichtigt werden. Die Förderdauer beträgt höchstens 24 Monate.

Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung

Besteht trotz der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit weiterhin Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, werden die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung in einer privaten Krankenversicherung von dem auf das Arbeitslosengeld II anzurechnenden Einkommen abgesetzt. Gegebenenfalls wird ferner ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von bis zu 124,32 € im Monat gezahlt. Dies entspricht dem Betrag, der auch für einen gesetzlich Versicherten im Bezug von Arbeitslosengeld II von der Grundsicherungsstelle erbracht wird. Darüber hinausgehende Beiträge können – wie beschrieben – vom Einkommen abgesetzt werden. Aufwendungen für die Rentenversicherung werden in Höhe von monatlich 40,80 € übernommen. Für die Pflegeversicherung werden in der Regel 17,79 € pro Monat erstattet.

Förderprogramm: „Gründercoaching Deutschland“, das ist ein Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank. Über das Programm können junge Unternehmen bis zum fünften Jahr nach ihrer Gründung einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens wie z. B. Marketing oder Buchhaltung. Der anteilige Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt in den neuen Bundesländern 75 Prozent und in den alten Bundesländern und Berlin 50 Prozent von maximal 800 Euro förderfähigem Tageshonorar eines Beraters.

Quelle und weitere Infos: arbeitsagentur.de

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