Wenn das Haustier stirbt

Abschied vom Haustier

Die meisten Menschen lieben ihre Heimtiere und haben ein sehr inniges Verhältnis zu ihnen. Sie genießen die gemeinsame Zeit und können sich nur schwer vorstellen, eines Tages Abschied nehmen zu müssen. Doch es ist wichtig, sich mit diesem Thema rechtzeitig auseinander zu setzen.

Selbstverständlich ist es ein Gebot des Tierschutzes, leidende Tiere von ihren Schmerzen zu befreien. Häufig sind die Tierhalter mit der Situation emotional überfordert. Deshalb empfiehlt es sich, die Entscheidung zusammen mit dem behandelnden Tierarzt zu treffen. Dabei kann es dem Tier helfen, wenn es in seinem gewohnten Umfeld eingeschläfert wird.

Viele Tierhalter haben Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden und den Tod bewusst erleben. Diese Sorge ist unbegründet. In der Regel erhält es eine Spritze mit Narkosemittel, das die Wahrnehmung und das Schmerzempfinden ausschaltet. Anschließend wird dem Tier eine Lösung injiziert, die zum Tod führt.

Tierhalter mit eigenem Garten können ihr totes Tier unter bestimmten Voraussetzungen auf ihrem Grundstück beerdigen:

  • Dies darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
  • Außerdem muss das Grab mindestens 50 cm tief sein und ausreichend von öffentlichen Wegen entfernt liegen.
  • Es empfiehlt sich, rechtzeitig beim zuständigen Bezirksamt oder der Gemeinde nachzufragen.
  • Beerdigungen im Wald oder auf öffentlichem Grund sind untersagt.
  • Wer sein Tier auf einem Tierfriedhof begraben möchte, erhält entsprechende Adressen beim Tierarzt oder über das Internet.

Beachten Sie: Verstirbt das Heimtier in der Tierarztpraxis und äußert der Halter keine besonderen Wünsche, wird das tote Tier zu einer Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht oder in einem speziellen Tierkrematorium zu Asche verbrannt.

Quelle: VIER PFOTEN

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